Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Ablauf des Bürgerbegehren nach NGO

 

Gemäß der Niedersächsischen Gemeinde-Ordnung (NGO) § 22 b besteht seit dem 1. November 1996 für den Bürger die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene mit Hilfe eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizufügen. Beides sind Instrumente, mit denen man sich in den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozeß Kommunaler Angelegenheiten einmischen kann.
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Kommune, einen Bürgerentscheid herbeizufügen. Der Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Hierbei gilt es eine Reihe von Hürden zu überwinden.

Es muß eine Liste erstellt werden, auf welcher die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift dem Bürgerbegehren zustimmen (10 Unterschriften auf 1 Liste). Sie muß folgende Anforderungen erfüllen: 

Renate Wellershoffden Antragsgegenstand
die Begründung (siehe unter D)
den Kostendeckungsvorschlag (siehe unter E)
die 3 vertretungsberechtigten Personen gegenüber der Kommune
die zustimmenden Bürger müssen folgendes angeben:
den Vor- und Nachnamen
das Geburtsdatum
die Anschrift und Datum
die Unterschrift

Das Bürgerbegehren muß von den 3 vertretungsberechtigten Personen schriftlich bei der Kommune angezeigt werden.
 
Die Übergabe der Listen mit den Unterschriften erfolgt an den Oberbürgermeister und wird in geeigneter Weise protokolliert.
 
Unterschriftsberechtigt sind nur Bürger der Stadt Salzgitter, die bei der letzten Kommunalwahl stimmberechtigt waren, u.a. erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Richtet sich die Angelegenheit des Bürgerbegehrens nicht gegen einen Ratsbeschluss, können ab der Anzeige des Bürgerbegehrens bei der Kommune 6 Monate lang Unterschriften gesammelt werden.

Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss, verkürzt sich diese Frist auf 3 Monate ab Bekanntgabe des Ratsbeschlusses.

Bei Schließung des Standortes Salzgitter-Bad der Klinikum GmbH droht durch Abwanderung von Patienten in andere Krankenhäuser auch dem verbleibenden Standort Lebenstedt die Insolvenz

Die geographische Besonderheit Salzgitters erfordert die Aufrechterhaltung der zwei Notarztstandorte, deren Organisation und kostengünstige Unterhaltung nur - wie bisher - durch die Einbettung in eine zentrale Klinikleitung mit entsprechendem Personalpool sichergestellt werden kann. Die im Falle einer Schließung verbleibenden 153 Betten des Elisabeth-Krankenhauses für das Einzugsgebiet von Salzgitter-Bad und Umgebung von ca. 60.000 Einwohnern - weil es dann nur 27 statt erforderlicher 49 Betten je 10.000 Einwohner sind, können diese keine ausreichende Patientenversorgung gewährleisten.

Die gesamten Kosten für die Neustrukturierung beider Standorte zusammen sind nicht höher als bei der Umsetzung des Ratbeschlusses von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den begehrten Landesfördermitteln.
 
Insbesondere erhebliche Neubaukosten wären entbehrlich unter gleichzeitiger Weiternutzung der erst kürzlich erfolgten hohen Investitionen in SZ-Bad (OP-Säle, Blockheizkraftwerk), was der Verpflichtung zu Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft Rechnung tragen würde.
 
Wenn die vom Sozialministerium bereits vor Jahren dringend empfohlene Neustrukturierung betreff Spezialisierung und Vermeidung von Doppelvorhaltungen endlich umgesetzt wird, besteht auch bei Erhaltung beider Standorte Anspruch auf Fördermittel mit der Konsequenz weiterer erheblicher Kosteneinsparung im Vergleich zur Kostenlast bei Einführung der Einhäusigkeit. Diese Neustrukturierung wir den wirtschaftlichen Betrieb beider Standorte nachhaltig sichern.
 
Zusätzliche Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Notarztversorgung im südlichen Stadtgebiet, die bei Einhäusigkeit zwangsläufig entstehen würden, sind nicht erforderlich.
 
Insgesamt kann mit der Aufhebung des Ratsbeschlusses bei gleichzeitig verbesserter Qualität der Krankenhausversorgung Geld eingespart werden.

Hildrun Schinke, Alte Landstaße 33, 38259 Salzgitter-Flachstöckheim
Renate Wellershoff, Hasenspringweg 65a, 38259 Salzgitter-Bad
Robert Schaefers, Monikastraße 6, 38259 Salzgitter-Bad

Die Bürger außerhalb Salzgitters meldeten sich verstärkt mit großer Enttäuschung zu Wort, dass sie den Antrag "Bürgerbegehren" nicht unterschreiben können. Der AK BBK entschied sich schnell für die sogenannte "grüne Liste", weil auf grünem Papier hergestellt, mit folgendem Text:
Durch das Krankenhaus in Salzgitter-Bad sind wir Bürger außerhalb Salzgitters über Jahrzehnte gut versorgt worden.
Der Ratsbeschluss der Stadt Salzgitter vom 24.09.2003 zur einhäusigen Führung der Klinikum Salzgitter GmbH durch die Schließung des Standortes Salzgitter-Bad hat für die Bevölkerung aus dem direkten Umland von Salzgitter-Bad erhebliche Nachteile in der medizinischen Versorgung.
Es ist nicht hinnehmbar, dass öffentliche Finanzmittel für die gerade abgeschlossene Sanierung so verschwendet werden.
Hinzukommt für viele Bürger aus dem Umland des südlichen Stadtteils der drohende Arbeitsplatzverlust.

Die Verwaltung der Stadt Salzgitter überprüft die Rechtmäßigkeit der Unterschriften und stellt fest, ob die erforderlichen 10% der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl 2001 - nämlich 8.510 Unterschriften - erfüllt sind.
 
Der Verwaltungsausschuß des Rates der Stadt Salzgitter unter der Leitung von Oberbürgermeister H. Knebel (6x SPD, 3x CDU, 1x FDP und ein Grundmandat MBS) beschließt über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.
 
Im Zustimmungsfall leitet die Stadt Salzgitter den Bürgerentscheid ein. Im Ablehnungsfall prüft der Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus (AK BBK) die Widerspruchsmöglichkeit.

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