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Ablauf des Bürgerbegehren nach NGO
Gemäß der Niedersächsischen Gemeinde-Ordnung (NGO) § 22 b besteht seit dem 1.
November 1996 für den Bürger die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene mit Hilfe
eines Bürgerbegehrens einen Bürgerentscheid herbeizufügen. Beides sind
Instrumente, mit denen man sich in den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozeß
Kommunaler Angelegenheiten einmischen kann.
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Kommune,
einen Bürgerentscheid herbeizufügen. Der Bürgerentscheid ist die Abstimmung der
Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Hierbei gilt es
eine Reihe von Hürden zu überwinden.
A. Liste
Es muß eine Liste erstellt werden, auf welcher die Bürgerinnen und Bürger mit
ihrer Unterschrift dem Bürgerbegehren zustimmen (10 Unterschriften auf 1 Liste).
Sie muß folgende Anforderungen erfüllen:
den
Antragsgegenstand
die Begründung (siehe unter D)
den Kostendeckungsvorschlag (siehe unter E)
die 3 vertretungsberechtigten Personen gegenüber der Kommune
die zustimmenden Bürger müssen folgendes angeben:
den Vor- und Nachnamen
das Geburtsdatum
die Anschrift und Datum
die Unterschrift
B. Bedingungen
Das Bürgerbegehren muß von den 3 vertretungsberechtigten Personen schriftlich
bei der Kommune angezeigt werden.
Die Übergabe der Listen mit den Unterschriften erfolgt an den Oberbürgermeister
und wird in geeigneter Weise protokolliert.
Unterschriftsberechtigt sind nur Bürger der Stadt Salzgitter, die bei der
letzten Kommunalwahl stimmberechtigt waren, u.a. erst ab Vollendung des 16.
Lebensjahres.
C. Fristen
Richtet sich die Angelegenheit des Bürgerbegehrens nicht gegen einen
Ratsbeschluss, können ab der Anzeige des Bürgerbegehrens bei der Kommune 6
Monate lang Unterschriften gesammelt werden.
Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss, verkürzt sich diese
Frist auf 3 Monate ab Bekanntgabe des Ratsbeschlusses.
D. Begründung
Bei Schließung des Standortes Salzgitter-Bad der Klinikum GmbH droht durch
Abwanderung von Patienten in andere Krankenhäuser auch dem verbleibenden
Standort Lebenstedt die Insolvenz
Die geographische Besonderheit Salzgitters erfordert die Aufrechterhaltung der
zwei Notarztstandorte, deren Organisation und kostengünstige Unterhaltung nur -
wie bisher - durch die Einbettung in eine zentrale Klinikleitung mit
entsprechendem Personalpool sichergestellt werden kann. Die im Falle einer
Schließung verbleibenden 153 Betten des Elisabeth-Krankenhauses für das
Einzugsgebiet von Salzgitter-Bad und Umgebung von ca. 60.000 Einwohnern -
weil es dann nur 27 statt erforderlicher 49 Betten je 10.000 Einwohner sind,
können diese keine ausreichende Patientenversorgung gewährleisten.
E. Kostendeckungsvorschlag
Die gesamten Kosten für die Neustrukturierung beider Standorte zusammen sind
nicht höher als bei der Umsetzung des Ratbeschlusses von der Stadt zu leistende
Eigenanteil an den begehrten Landesfördermitteln.
Insbesondere erhebliche Neubaukosten wären entbehrlich unter gleichzeitiger
Weiternutzung der erst kürzlich erfolgten hohen Investitionen in SZ-Bad
(OP-Säle, Blockheizkraftwerk), was der Verpflichtung zu Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Haushaltswirtschaft Rechnung tragen würde.
Wenn die vom Sozialministerium bereits vor Jahren dringend empfohlene
Neustrukturierung betreff Spezialisierung und Vermeidung von Doppelvorhaltungen
endlich umgesetzt wird, besteht auch bei Erhaltung beider Standorte Anspruch auf
Fördermittel mit der Konsequenz weiterer erheblicher Kosteneinsparung im
Vergleich zur Kostenlast bei Einführung der Einhäusigkeit. Diese
Neustrukturierung wir den wirtschaftlichen Betrieb beider Standorte nachhaltig
sichern.
Zusätzliche Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Notarztversorgung im
südlichen Stadtgebiet, die bei Einhäusigkeit zwangsläufig entstehen würden, sind
nicht erforderlich.
Insgesamt kann mit der Aufhebung des Ratsbeschlusses bei gleichzeitig
verbesserter Qualität der Krankenhausversorgung Geld eingespart werden.
F. Vertretungsberechtigte
Hildrun Schinke, Alte Landstaße 33, 38259 Salzgitter-Flachstöckheim
Renate Wellershoff, Hasenspringweg 65a, 38259 Salzgitter-Bad
Robert Schaefers, Monikastraße 6, 38259 Salzgitter-Bad
G. Solidaritätslisten
Die Bürger außerhalb Salzgitters meldeten sich verstärkt mit großer
Enttäuschung zu Wort, dass sie den Antrag "Bürgerbegehren" nicht unterschreiben
können. Der AK BBK entschied sich schnell für die sogenannte "grüne Liste", weil
auf grünem Papier hergestellt, mit folgendem Text:
Durch das Krankenhaus in Salzgitter-Bad sind wir Bürger außerhalb Salzgitters
über Jahrzehnte gut versorgt worden.
Der Ratsbeschluss der Stadt Salzgitter vom 24.09.2003 zur einhäusigen Führung
der Klinikum Salzgitter GmbH durch die Schließung des Standortes Salzgitter-Bad
hat für die Bevölkerung aus dem direkten Umland von Salzgitter-Bad erhebliche
Nachteile in der medizinischen Versorgung.
Es ist nicht hinnehmbar, dass öffentliche Finanzmittel für die gerade
abgeschlossene Sanierung so verschwendet werden.
Hinzukommt für viele Bürger aus dem Umland des südlichen Stadtteils der drohende
Arbeitsplatzverlust.
H. Entscheidung
Die Verwaltung der Stadt Salzgitter überprüft die Rechtmäßigkeit der
Unterschriften und stellt fest, ob die erforderlichen 10% der Wahlberechtigten
der letzten Kommunalwahl 2001 - nämlich 8.510 Unterschriften - erfüllt sind.
Der Verwaltungsausschuß des Rates der Stadt Salzgitter unter der Leitung von
Oberbürgermeister H. Knebel (6x SPD, 3x CDU, 1x FDP und ein Grundmandat MBS) beschließt
über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.
Im Zustimmungsfall leitet die Stadt Salzgitter den Bürgerentscheid ein. Im
Ablehnungsfall prüft der Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus (AK BBK) die
Widerspruchsmöglichkeit.
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