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Bürgerentscheid
- Der Bürgerentscheid erfolgt wie bei einer Kommunalwahl an einem einzigen
Tag. Der Entscheidungstext muß so abgefaßt sein, dass der Bürger nur mit "JA"
oder "NEIN" abstimmen kann.
- Es müssen mindestens 25% der wahlberechtigten Bürger der letzten
Kommunalwahl 2001 sich an dem Bürgerentscheid beteiligten. Von den abgegebenen
Stimmen entscheidet dann die einfache Mehrheit.
- Im positiven Fall ist der Ratsbeschluss vom 24.09.2003 aufgehoben.
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