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Bürgerbegehren zur Aufhebung des Ratsbeschlusses
- Im Vorfeld der Ratsentscheidung gab es keine für den Bürger
nachvollziehbaren Erkenntnisse, geschweige denn Informationsveranstaltungen
der Politik/Verwaltung/Klinikleitung über die gesamte Problematik. So war es
dem Bürger im Vorfeld nicht möglich, Vorschläge einzubringen. Zugegebenermaßen
ist ein solch komplexer Vorgang nicht in einer Abendveranstaltung zu
erledigen, eine solche deshalb aber ganz ausfallen zu lassen, entspricht nicht
dem heutigen Demokratieverständnis der Bürger.
- Nach dem die Presse-Informationen zur Klinikum GmbH Salzgitter in den
ersten 6 Monaten 2003 widersprüchlich waren, hätte ein oder zwei Monate Zeit
für eine Diskussion zwischen Politikern und Bürgern gut getan. In Wahlkämpfen
haben sie doch bei der Stimmenwerbung viel mehr Zeit.
- Wir halten fest: Vor dieser Ratssitzung am 24.09.2003 war kein Politiker
bereit, mit politischen Gremien auf Ortsebene, mit Vereinen oder
Organisationen bzw. mit Bürgern über eine schwelende Schließung des
Krankenhauses in Salzgitter-Bad zu sprechen.
- So bildete sich schnell ein Kreis von interessierten Bürgerinnen und
Bürgern, die Hintergrundinformationen für die Rechtfertigung dieses
Ratsbeschlusses über die Schließung des Krankenhauses in Salzgitter-Bad haben
wollten. Man war sich einig, dass hier der Wille der Bürgerinnen und Bürger
mißachtet worden ist. Daraus entstand das Vorhaben, sich mit dem
Bürgerbegehren, welches 1996 in Niedersachsen von der damaligen SPD-Regierung
eingeführt worden ist, zu befassen.
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