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Fallzahlabrechnungen
Erläuterungen für das Abrechnungssystem DRG ab 01.01.2004
- In der Vergangenheit wurde ein Großteil der Patienten über die mit den
Kassen 1 Jahr vorher vereinbarten Pflegesätze abgerechnet, und nur bestimmte
Eingriffe z. B. Schrittmacherimplantationen, endoskopische
Gallenblasen-Operationen als Fallpauschale bezahlt.
- Ab 01.01.2004 gelten die Fallpauschalen für alle Patienten z. B.:
Herzinfarkt 2.500 €, bei Zucker mit auftretenden Nierenschäden/
Nierenversagen und starker Beeinträchtigung des Sehvermögens 890 €, d. h. für
die Krankenhausbehandlung sind Mindestpflegezeiten und Grenzliegezeiten
vorgegeben. Bei Unter- oder Überschreitung werden keine Kosten erstattet.
- Das nicht jeder Herzinfarkt die gleichen Kosten verursacht, können
Begleiterkrankungen zur Gewichtung mit verschlüsselt werden und damit den
Preis etwas erhöhen. Das Ziel ist, die Patientenbehandlung transparent zu
machen und die Liegedauer im Krankenhaus zu verkürzen.
- Die Folge ist, dass keine Patienten mit all ihren Problemen wie z. B.
mangelnde häusliche Versorgung oder unzureichende ambulante Betreuung
behandelt werden können, sondern nach vorgegebenen Codierregeln festgelegte
Krankheitsbilder mit dem Ergebnis, dass die bisher geübte Krankenhauspraxis
nicht mehr kostendeckend ist. D. h., wenn man die Kostenseite im Jahre 2002
unter Pflegesatzbedingungen mit den Regeln der DRG vergleicht, ist mit einem
erheblichen Einnahmeverlust zu rechnen.
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