Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

Banner Salzgitter Bürgerbegehren

 

zurück zu Daten Fakten Ergebnisse

 

Fallzahlabrechnungen

Erläuterungen für das Abrechnungssystem DRG ab 01.01.2004

  • In der Vergangenheit wurde ein Großteil der Patienten über die mit den Kassen 1 Jahr vorher vereinbarten Pflegesätze abgerechnet, und nur bestimmte Eingriffe z. B. Schrittmacherimplantationen, endoskopische Gallenblasen-Operationen als Fallpauschale bezahlt.
  • Ab 01.01.2004 gelten die Fallpauschalen für alle Patienten z. B.: Herzinfarkt 2.500 €, bei Zucker mit auftretenden Nierenschäden/ Nierenversagen und starker Beeinträchtigung des Sehvermögens 890 €, d. h. für die Krankenhausbehandlung sind Mindestpflegezeiten und Grenzliegezeiten vorgegeben. Bei Unter- oder Überschreitung werden keine Kosten erstattet.
  • Das nicht jeder Herzinfarkt die gleichen Kosten verursacht, können Begleiterkrankungen zur Gewichtung mit verschlüsselt werden und damit den Preis etwas erhöhen. Das Ziel ist, die Patientenbehandlung transparent zu machen und die Liegedauer im Krankenhaus zu verkürzen.
  • Die Folge ist, dass keine Patienten mit all ihren Problemen wie z. B. mangelnde häusliche Versorgung oder unzureichende ambulante Betreuung behandelt werden können, sondern nach vorgegebenen Codierregeln festgelegte Krankheitsbilder mit dem Ergebnis, dass die bisher geübte Krankenhauspraxis nicht mehr kostendeckend ist. D. h., wenn man die Kostenseite im Jahre 2002 unter Pflegesatzbedingungen mit den Regeln der DRG vergleicht, ist mit einem erheblichen Einnahmeverlust zu rechnen.

zum Seitenanfang