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Tatsache: Über Bürgerbegehren ist nicht entschieden
Meinung des AK zum Presseartikel vom 25.02.2004 von
Kerstin Loehr
Stadt: "Bürgerbegehren ist unzulässig"
Dem Arbeitskreis Bürgerbegehren liegen nachfolgende Informationen vor, die
auf der Homepage nachzulesen sind:
Mit einer ersten Stellungnahme sollen die hier verwendeten Zahlen
"beleuchtet" werden, weil durch diese Art der Veröffentlichung der Eindruck
entsteht, daß durch unterschiedliche Zahlen gleicher Sache der Überblick
verloren gehen soll und deshalb die Investitionen - aus welchem Grund auch immer
- mehrmals neu bemessen worden sind.
Verwaltungsausschuß
Der Verwaltungsausschuß hat am 24.02.2004 beschlossen, den Tagesordnungspunkt
"Bürgerbegehren zum Erhalt der Zweihäusigkeit der Klinikum Salzgitter GmbH" um
14 Tage auf den 09.03.2004 zu vertagen, da die SPD noch Beratungsbedarf
angemeldet hat. Dieses ist nicht unüblich und muß auch von der Presse
berücksichtigt und ertragen werden, wenn sie ihre Leser korrekt informieren
will. Die unlauteren Spekulationen der Presse, die Mehrheitsfraktion im
Verwaltungsausschuß würde dem Verwaltungsvorschlag wohl zustimmen, sollten im
Interesse einer objektiven Berichterstattung unterbleiben.
Die Verwaltung kann und darf die Politik nicht ersetzen bzw. Entscheidungen
vorgreifen. Diese Form von Demokratieverständnis in der Verwaltung sollte
möglichst schnell unterbleiben, weil hierdurch die Mitwirkungs- und
Gestaltungsrechte der Bürger zusammen mit der Politik in unzulässigerweise
eingeschränkt werden.
Da bekanntermaßen der Verwaltungsausschuß der Verwaltungsvorlage nicht folgen
muß, sondern - auch mit Abänderungen - selbst darüber befindet, ist die von der
Verwaltung herausgegebene Presseinformation unbegreiflich.
Dort erläutert der Oberbürgermeister: Die gesamten
Investitionskosten von 2004 bis 2007 seien bei zweihäusiger Weiterführung
entgegen der Aussage im Kostendeckungsvorschlag mit über 40,3 Millionen € sehr
wohl höher als der von der Stadt zu leistende Eigenanteil von voraussichtlich
12,46 Millionen €. Hier wäre zu erläutern,
welcher Kostendeckungsvorschlag gemeint ist. Der von der Stadt kann es wohl
nicht sein, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden und der AK BBK hat ja
seinerzeit keinen bezifferten Kostendeckungsvorschlag gemacht hat.
Also:
die Stadt hat die gesamten Investitionskosten von 40,3 Millionen € mit dem
Eigenanteil der Stadt, der einer ganz anderen Rechnung entspringt, verglichen,
was keinen Sinn ergibt.
Noch am 12.09.2003 bezifferte die Geschäftsführerin der Klinikum GmbH B.
Scharmach in der Salzgitter-Zeitung den Investitionsbedarf mit 37 Millionen €,
der sich aus dem Umbau in Lebenstedt mit 23 Millionen und zuzüglich der
Zusammenlegung beider Häuser mit 14 Millionen € zusammensetzt.
Völlig unverständlich ist jetzt die Detail-Aussage von Dr. Baier, Zentrale
Steuerung bei der Stadt, vom 25.02.2004 - einen Tag nach der Aussage vom
Oberbürgermeister -, daß für Lebenstedt 43 Millionen € und für Salzgitter-Bad
noch 3 Millionen € Investitionskosten erforderlich sind, was zusammen einen
Bedarf von 46 Millionen € ausmacht. Davon würde der Eigenanteil der Stadt bei 12
Millionen € und der Landeszuschuß bei 34 Millionen € liegen.
Weiter hat Dr. Baier für den Fall der Zweihäusigkeit errechnet, daß in Bad rund
13 Millionen € und in Lebenstedt rund 31 Millionen € erforderlich seien. Die
Geschäfts-führerin des Klinikums hat am 11.12.2003 in der
Informationsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Salzgitter-Bad den
Investitionsbedarf u. a. für die Erneuerung der Fassade mit 10 Millionen €
angegeben. Daß man Baumaßnahmen zur Energieeinsparung bei Fassaden und Fenstern
incl. Sonnenschutz an einen Contracter vergeben kann, der die Investitionen
trägt und sich diese über vertraglich abgesicherten Erträge aus der dann
folgenden Energieeinsparung beim Bauherrn refinanziert läßt, ist gängige Praxis,
scheint der Geschäftsführung aber nicht bekannt zu sein. Folglich sind die
Aussagen zu den 10 und 13 Millionen € für den Bürger nicht nachvollziehbar.
Der Sanierungsbedarf für Lebenstedt ist mit 23 Millionen € lange vor der letzten
Be-antragung in 2003 bekannt gewesen; wieso jetzt nochmals 8 Millionen € (bis 31
Mio.) hinzukommen, müßte der Öffentlichkeit erklärt werden.
Ein weiterer Zahlenmix von 15 bis 20 Millionen €, den die Geschäftsführerin und
der Oberbürgermeister am 12.11.2003 den Bürgern in der Presse präsentiert haben,
besteht aus der Erhöhung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung des Klinikums
und für den Eigenanteil der Stadt zu den Baumaßnahmen. Welche Schlüsse soll der
Bürger aus solch unpräzisen Angaben ziehen?
Fazit zu den Investitionen:
Es entsteht der Eindruck, daß Kosten absichtlich verschieden dargestellt
werden, um den Bürger "in die Irre" zu führen. Wie sollen die verantwortlichen
Stellen des Sozialministeriums als Zuschußgeber sparsame Baumaßnahmen
nachvollziehen, wenn schon hier die richtige Sichtweise fehlt? Es ist zwar
legitim, aus dem Investitionstopf für Krankenhaussanierungen der Landesregierung
den höchst möglichen Zuschuß zu erwirken, es ist aber nicht im Sinne der Bürger,
wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, daß man sich aus einem Topf
unbegrenzt mit Steuermitteln "bedienen" kann. Jedes Parlament ist zur
Sparsamkeit angehalten!
Die beste Lösung wäre für die Bürger, wenn man den vielen Mutmaßungen ein Ende
setzt, man gemeinsam über notwendige Investitionen unter Vorlage von geeigneten
Unterlagen diskutiert und sich auf eine allen Bedürfnissen gerechte
Vorgehensweise verständigen könnte; der Arbeitskreis Bürgerbegehren wäre dazu
unter Beachtung sparsamer Verwendung von Steuergeldern bereit.
Stiftungsmodell
In Niedersachsen werden 27 Krankenhäuser (13 %) als Stiftung geführt. Der
Arbeitskreis Bürgerbegehren hat die Führung des Klinikums durch eine
gemeinnützige Stiftung vorgestellt. Im "Thema der Woche" am 21.02.2004
unterstellt die Salzgitter-Zeitung in einem Beispiel ein Stiftungsvermögen von
40 Millionen €, um mit den Zinsen den Verlust von z. Z. rund 2 Millionen € pro
Jahr wettzumachen, damit die Stiftung lebensfähig bleibt. Niemand kann sich
erlauben, dauerhaft Schulden aus seinem Vermögen zu begleichen. So kann auch
eine Stiftung nicht geführt werden.
Genau an dieser Stelle setzt der Unterschied zwischen Klinikum GmbH und Stiftung
an, weil diese mit wirtschaftlicher und fachlicher Kompetenz in den
Führungsgremien besetzt werden müßte. Für die steigenden Verluste des Klinikums
sind z. Zt. ausschließlich die Geschäftsführung, das Management und der
Aufsichtsrat verantwortlich und sind auch deswegen rechenschaftspflichtig.
Und wenn in der Öffentlichkeit durch den Bericht unterstellt wird, daß die
Kongregation (der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in
Hildesheim) Millionen aus ihrem Vermögen in die Stiftung investieren müßten, um
damit die in dem obigen Beispiel vorgerechneten Verluste auszugleichen, hat das
"Totschlagargument" der Presse wieder einmal funktioniert. So wird die
"Kundschaft" der Krankenhäuser in Salzgitter weiter verunsichert, mögliche
Investoren werden nachdenklich und nach Lösungen suchende Initiatoren werden in
der Öffentlichkeit nicht unterstützt.
Ein- oder Zweihäusigkeit
Die immer wieder geäußerte Behauptung der Geschäftsführerin und des
Oberbürgermeisters, daß das Land die Einhäusigkeit seit Jahren fordert (s. SZ am
12.09.2003), ist solange falsch, bis diese angebliche Aussage des
Sozialministeriums nicht in schriftlicher Form veröffentlicht ist.
Vielmehr heißt es in der Beschlußvorlage für den Verwaltungsausschuß am
24.09.2004: "Aufgrund der mit dem Ministerium geführten
Gespräche, der im Gutachten der PwC .......am 09.02.2004 gemachten Aussagen und
durch die unmittelbar nach dem Ratsbeschluß erfolgte Aufnahme in den
Krankenhausinvestitionsplan .......ist deutlich geworden, daß der Beschluß zur
Einhäusigkeit eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt notwendiger
Investitionsmittel war." Auf eine schriftliche unabdingbare Forderung
seitens des Ministeriums an die Stadt wird pikanterweise nicht Bezug genommen.
In der Beschlußvorlage heißt es weiter: "Es ist davon
auszugehen, daß bei Beibehaltung der Zweihäusigkeit kein Anspruch auf Förderung
besteht." Würde eine solche Aussage vom Sozialministerium im letzten Jahr
gemacht worden sein, würde diese sicher im Wortlaut in der Beschlußvorlage
zitiert. Krankenhausbetreiber müssen vielmehr ein schlüssiges und wirtschaftlich
abgesichertes Sanierungskonzept vorlegen, um Zuschüsse des Landes zugesagt zu
bekommen. So ist es dem "Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in
Niedersachsen" vom 08.12.2003 zu entnehmen.
Einzugsgebiet südliches Salzgitter mit Umland
Die Einzugsgebiete der beiden Krankenhäuser mit je über 60.000 Einwohnern
sind unterschiedlich gewachsener Struktur und daher miteinander nicht
vergleichbar. Die Krankenhausversorgung für die Bevölkerung aus den Randgebieten
der Landkreise Goslar und Wolfenbüttel ist seit vielen Jahrzehnten durch
Salzgitter-Bad erfolgt.
Wenn Dr. Baier veröffentlicht, daß 80 % der Patienten im Klinikum Salzgitteraner
sind, kann das zutreffend sein. Der Arbeitskreis BBK bleibt bei seiner
Auffassung, daß die Patienten in Salzgitter-Bad zu 60 % aus Salzgitter und zu 40
% aus dem Umland kommen, weil sich schon durch die größte urologische Abteilung
Niedersachsens eine andere Patientenzusammensetzung als die in Lebenstedt
ergibt.
Fallzahlverluste
Die weitere Feststellung von Dr. Baier, daß das "hiesige" Krankenhaus (meint
er das gesamte Klinikum Salzgitter oder einen bestimmten Standort?)
"Salzgitteraner Patienten an umliegende Häuser verliert", ist ein Alarmzeichen
besonderer Art. Geschäftsführerin B. Scharmach hatte noch am 18.10.2003 beim
Bürgerforum im Ratskeller verkündet, daß bis 2007 - also noch fast 4 Jahre -
alle bisherigen Leistungen an beiden Standorten uneingeschränkt weiter erbracht
würden.
Wenn dennoch schon jetzt Abwanderungen an umliegende Häuser festgestellt werden,
muß nach den Ursachen geforscht werden. Weiter müßte geprüft werden, in welchem
Ausmaß sich diese Aussage auf die Richtigkeit der eingeholten Gutachten
auswirkt. Genau dieser Fallzahlverlust ist das entscheidende Kriterium für das
"Überleben" des Klinikums überhaupt.
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