Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Tatsache: Über Bürgerbegehren ist nicht entschieden

Meinung des AK zum Presseartikel vom 25.02.2004 von Kerstin Loehr

Stadt: "Bürgerbegehren ist unzulässig"

Dem Arbeitskreis Bürgerbegehren liegen nachfolgende Informationen vor, die auf der Homepage nachzulesen sind:

Mit einer ersten Stellungnahme sollen die hier verwendeten Zahlen "beleuchtet" werden, weil durch diese Art der Veröffentlichung der Eindruck entsteht, daß durch unterschiedliche Zahlen gleicher Sache der Überblick verloren gehen soll und deshalb die Investitionen - aus welchem Grund auch immer - mehrmals neu bemessen worden sind.

Der Verwaltungsausschuß hat am 24.02.2004 beschlossen, den Tagesordnungspunkt "Bürgerbegehren zum Erhalt der Zweihäusigkeit der Klinikum Salzgitter GmbH" um 14 Tage auf den 09.03.2004 zu vertagen, da die SPD noch Beratungsbedarf angemeldet hat. Dieses ist nicht unüblich und muß auch von der Presse berücksichtigt und ertragen werden, wenn sie ihre Leser korrekt informieren will. Die unlauteren Spekulationen der Presse, die Mehrheitsfraktion im Verwaltungsausschuß würde dem Verwaltungsvorschlag wohl zustimmen, sollten im Interesse einer objektiven Berichterstattung unterbleiben.

Die Verwaltung kann und darf die Politik nicht ersetzen bzw. Entscheidungen vorgreifen. Diese Form von Demokratieverständnis in der Verwaltung sollte möglichst schnell unterbleiben, weil hierdurch die Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Bürger zusammen mit der Politik in unzulässigerweise eingeschränkt werden.

Da bekanntermaßen der Verwaltungsausschuß der Verwaltungsvorlage nicht folgen muß, sondern - auch mit Abänderungen - selbst darüber befindet, ist die von der Verwaltung herausgegebene Presseinformation unbegreiflich.

Dort erläutert der Oberbürgermeister: Die gesamten Investitionskosten von 2004 bis 2007 seien bei zweihäusiger Weiterführung entgegen der Aussage im Kostendeckungsvorschlag mit über 40,3 Millionen € sehr wohl höher als der von der Stadt zu leistende Eigenanteil von voraussichtlich 12,46 Millionen €. Hier wäre zu erläutern, welcher Kostendeckungsvorschlag gemeint ist. Der von der Stadt kann es wohl nicht sein, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden und der AK BBK hat ja seinerzeit keinen bezifferten Kostendeckungsvorschlag gemacht hat.
Also:
die Stadt hat die gesamten Investitionskosten von 40,3 Millionen € mit dem Eigenanteil der Stadt, der einer ganz anderen Rechnung entspringt, verglichen, was keinen Sinn ergibt.


Noch am 12.09.2003 bezifferte die Geschäftsführerin der Klinikum GmbH B. Scharmach in der Salzgitter-Zeitung den Investitionsbedarf mit 37 Millionen €, der sich aus dem Umbau in Lebenstedt mit 23 Millionen und zuzüglich der Zusammenlegung beider Häuser mit 14 Millionen € zusammensetzt.

Völlig unverständlich ist jetzt die Detail-Aussage von Dr. Baier, Zentrale Steuerung bei der Stadt, vom 25.02.2004 - einen Tag nach der Aussage vom Oberbürgermeister -, daß für Lebenstedt 43 Millionen € und für Salzgitter-Bad noch 3 Millionen € Investitionskosten erforderlich sind, was zusammen einen Bedarf von 46 Millionen € ausmacht. Davon würde der Eigenanteil der Stadt bei 12 Millionen € und der Landeszuschuß bei 34 Millionen € liegen.

Weiter hat Dr. Baier für den Fall der Zweihäusigkeit errechnet, daß in Bad rund 13 Millionen € und in Lebenstedt rund 31 Millionen € erforderlich seien. Die Geschäfts-führerin des Klinikums hat am 11.12.2003 in der Informationsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Salzgitter-Bad den Investitionsbedarf u. a. für die Erneuerung der Fassade mit 10 Millionen € angegeben. Daß man Baumaßnahmen zur Energieeinsparung bei Fassaden und Fenstern incl. Sonnenschutz an einen Contracter vergeben kann, der die Investitionen trägt und sich diese über vertraglich abgesicherten Erträge aus der dann folgenden Energieeinsparung beim Bauherrn refinanziert läßt, ist gängige Praxis, scheint der Geschäftsführung aber nicht bekannt zu sein. Folglich sind die Aussagen zu den 10 und 13 Millionen € für den Bürger nicht nachvollziehbar.

Der Sanierungsbedarf für Lebenstedt ist mit 23 Millionen € lange vor der letzten Be-antragung in 2003 bekannt gewesen; wieso jetzt nochmals 8 Millionen € (bis 31 Mio.) hinzukommen, müßte der Öffentlichkeit erklärt werden.

Ein weiterer Zahlenmix von 15 bis 20 Millionen €, den die Geschäftsführerin und der Oberbürgermeister am 12.11.2003 den Bürgern in der Presse präsentiert haben, besteht aus der Erhöhung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung des Klinikums und für den Eigenanteil der Stadt zu den Baumaßnahmen. Welche Schlüsse soll der Bürger aus solch unpräzisen Angaben ziehen?

Es entsteht der Eindruck, daß Kosten absichtlich verschieden dargestellt werden, um den Bürger "in die Irre" zu führen. Wie sollen die verantwortlichen Stellen des Sozialministeriums als Zuschußgeber sparsame Baumaßnahmen nachvollziehen, wenn schon hier die richtige Sichtweise fehlt? Es ist zwar legitim, aus dem Investitionstopf für Krankenhaussanierungen der Landesregierung den höchst möglichen Zuschuß zu erwirken, es ist aber nicht im Sinne der Bürger, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, daß man sich aus einem Topf unbegrenzt mit Steuermitteln "bedienen" kann. Jedes Parlament ist zur Sparsamkeit angehalten!

Die beste Lösung wäre für die Bürger, wenn man den vielen Mutmaßungen ein Ende setzt, man gemeinsam über notwendige Investitionen unter Vorlage von geeigneten Unterlagen diskutiert und sich auf eine allen Bedürfnissen gerechte Vorgehensweise verständigen könnte; der Arbeitskreis Bürgerbegehren wäre dazu unter Beachtung sparsamer Verwendung von Steuergeldern bereit.

In Niedersachsen werden 27 Krankenhäuser (13 %) als Stiftung geführt. Der Arbeitskreis Bürgerbegehren hat die Führung des Klinikums durch eine gemeinnützige Stiftung vorgestellt. Im "Thema der Woche" am 21.02.2004 unterstellt die Salzgitter-Zeitung in einem Beispiel ein Stiftungsvermögen von 40 Millionen €, um mit den Zinsen den Verlust von z. Z. rund 2 Millionen € pro Jahr wettzumachen, damit die Stiftung lebensfähig bleibt. Niemand kann sich erlauben, dauerhaft Schulden aus seinem Vermögen zu begleichen. So kann auch eine Stiftung nicht geführt werden.

Genau an dieser Stelle setzt der Unterschied zwischen Klinikum GmbH und Stiftung an, weil diese mit wirtschaftlicher und fachlicher Kompetenz in den Führungsgremien besetzt werden müßte. Für die steigenden Verluste des Klinikums sind z. Zt. ausschließlich die Geschäftsführung, das Management und der Aufsichtsrat verantwortlich und sind auch deswegen rechenschaftspflichtig.


Und wenn in der Öffentlichkeit durch den Bericht unterstellt wird, daß die Kongregation (der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Hildesheim) Millionen aus ihrem Vermögen in die Stiftung investieren müßten, um damit die in dem obigen Beispiel vorgerechneten Verluste auszugleichen, hat das "Totschlagargument" der Presse wieder einmal funktioniert. So wird die "Kundschaft" der Krankenhäuser in Salzgitter weiter verunsichert, mögliche Investoren werden nachdenklich und nach Lösungen suchende Initiatoren werden in der Öffentlichkeit nicht unterstützt.

Die immer wieder geäußerte Behauptung der Geschäftsführerin und des Oberbürgermeisters, daß das Land die Einhäusigkeit seit Jahren fordert (s. SZ am 12.09.2003), ist solange falsch, bis diese angebliche Aussage des Sozialministeriums nicht in schriftlicher Form veröffentlicht ist.

Vielmehr heißt es in der Beschlußvorlage für den Verwaltungsausschuß am 24.09.2004: "Aufgrund der mit dem Ministerium geführten Gespräche, der im Gutachten der PwC .......am 09.02.2004 gemachten Aussagen und durch die unmittelbar nach dem Ratsbeschluß erfolgte Aufnahme in den Krankenhausinvestitionsplan .......ist deutlich geworden, daß der Beschluß zur Einhäusigkeit eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt notwendiger Investitionsmittel war." Auf eine schriftliche unabdingbare Forderung seitens des Ministeriums an die Stadt wird pikanterweise nicht Bezug genommen.

In der Beschlußvorlage heißt es weiter: "Es ist davon auszugehen, daß bei Beibehaltung der Zweihäusigkeit kein Anspruch auf Förderung besteht." Würde eine solche Aussage vom Sozialministerium im letzten Jahr gemacht worden sein, würde diese sicher im Wortlaut in der Beschlußvorlage zitiert. Krankenhausbetreiber müssen vielmehr ein schlüssiges und wirtschaftlich abgesichertes Sanierungskonzept vorlegen, um Zuschüsse des Landes zugesagt zu bekommen. So ist es dem "Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in Niedersachsen" vom 08.12.2003 zu entnehmen.

Die Einzugsgebiete der beiden Krankenhäuser mit je über 60.000 Einwohnern sind unterschiedlich gewachsener Struktur und daher miteinander nicht vergleichbar. Die Krankenhausversorgung für die Bevölkerung aus den Randgebieten der Landkreise Goslar und Wolfenbüttel ist seit vielen Jahrzehnten durch Salzgitter-Bad erfolgt.

Wenn Dr. Baier veröffentlicht, daß 80 % der Patienten im Klinikum Salzgitteraner sind, kann das zutreffend sein. Der Arbeitskreis BBK bleibt bei seiner Auffassung, daß die Patienten in Salzgitter-Bad zu 60 % aus Salzgitter und zu 40 % aus dem Umland kommen, weil sich schon durch die größte urologische Abteilung Niedersachsens eine andere Patientenzusammensetzung als die in Lebenstedt ergibt.

Die weitere Feststellung von Dr. Baier, daß das "hiesige" Krankenhaus (meint er das gesamte Klinikum Salzgitter oder einen bestimmten Standort?) "Salzgitteraner Patienten an umliegende Häuser verliert", ist ein Alarmzeichen besonderer Art. Geschäftsführerin B. Scharmach hatte noch am 18.10.2003 beim Bürgerforum im Ratskeller verkündet, daß bis 2007 - also noch fast 4 Jahre - alle bisherigen Leistungen an beiden Standorten uneingeschränkt weiter erbracht würden.

Wenn dennoch schon jetzt Abwanderungen an umliegende Häuser festgestellt werden, muß nach den Ursachen geforscht werden. Weiter müßte geprüft werden, in welchem Ausmaß sich diese Aussage auf die Richtigkeit der eingeholten Gutachten auswirkt. Genau dieser Fallzahlverlust ist das entscheidende Kriterium für das "Überleben" des Klinikums überhaupt.
 

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