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Presseinformation Nr. 65/2004
Sperrvermerk bis 24.02.2004, 17.00 Uhr
Verwaltung:
Bürgerbegehren ist unzulässig
"Die Unzulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens wird nach der
Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festgestellt." So lautet der
Beschlussvorschlag in der Vorlage der Verwaltung zum Erhalt der Zweihäusigkeit
der Klinikum Salzgitter GmbH, die heute, Dienstag, dem Verwaltungsausschuss der
Stadt vorgelegt wurde. Zwar seien formale Voraussetzungen für ein mögliches
Bürgerbegehren durch den Initiativkreis erfüllt worden, so Oberbürgermeister
Helmut Knebel in einem Pressegespräch, die Begründung über den
Kostendeckungsvorschlag müsse jedoch inhaltlich zurückgewiesen werden, da die
getroffenen Aussagen zur Insolvenz durch diverse Gutachten widerlegt seien.
Eine Entscheidung über die Vorlage wurde im
Verwaltungsausschuss noch nicht getroffen.
Nach Auffassung der Verwaltung seien einige Aussagen in der Begründung des
Bürgerbegehrens irreführend. So werde die Notarztversorgung durch die
Berufsfeuerwehr gesichert und auch durch den Ratsbeschluss über die
Einhäusigkeit am Standort Lebenstedt zu keinem Zeitpunkt zur Disposition
gestellt. Schließlich sei ebenso die Behauptung der Unterversorgung durch eine
nicht sachgerechte Darstellung der Relation der Bettenanzahl und Einzugsgebiet
unzutreffend, zumal weitere Kliniken zur Verfügung stehen und die Versorgung der
Patienten am Standort Lebenstedt sichergestellt werde.
Ein Bürgerbegehren müsse nach der NGO einen nach den gesetzlichen Bestimmungen
durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten oder Einnahmeausfälle enthalten.
Dieser Vorschlag sei zwar vorhanden, entspreche aber weder den formellen noch
materiellen Voraussetzungen des Gesetzes. Der dem Begehren beigefügte
Kostendeckungsvorschlag erfülle das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel allein
deshalb nicht, weil keinerlei Zahlen genannt seien. Die Aussage, dass der
Eigenmittelanteil bei Einhäusigkeit geringer sei als bei Zweihäusigkeit, sei
unzutreffend.
Die Verwaltung betont in ihrer Vorlage noch einmal, dass der Beschluss des Rates
zur Einhäusigkeit eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt notwendiger
Investitionsmittel durch die Aufnahme in den Niedersächsischen
Krankenhausinvestitionsplan sei. Die aufgestellte Behauptung, auch bei
Zweihäusigkeit bestehe ein Anspruch auf Fördermittel, sei nicht belegt, erwecke
aber bei dem über das Bürgerbegehren abstimmenden Bürgern den Eindruck, es lägen
konkrete Zusagen des Sozialministeriums vor.
Die gesamten erforderlichen Investitionskosten von 2004 bis 2007, erläutert der
Oberbürgermeister, seien bei zweihäusiger Weiterführung entgegen der Aussage im
Kostendeckungsvorschlag mit über 40,3 Millionen € sehr wohl höher als der von
der Stadt zu leistende Eigenanteil bei Einhäusigkeit von voraussichtlich 12,46
Millionen € . Bei den Betriebskosten hätten alle Gutachter deutliche
Einspareffekte an einem Standort von jährlich 2,3 bis 2,8 Millionen € ermittelt.
Die in der Vergangenheit erfolgten Investitionen im Klinikum Salzgitter-Bad
seien notwendig gewesen, um den Betrieb überhaupt bis 2007/2008 aufrechterhalten
zu können.
Die Verwaltung abschliessend: "Es muss festgestellt werden, dass der dem
Bürgerbegehren beigefügte Kostendeckungsvorschlag zum einen nicht nur wegen des
Fehlens jeglicher wertmäßiger Ausgaben, sondern auch wegen inhaltlich falscher
Aussagen zu den Kosten nicht den Anforderungen der NGO entspricht." Er erfülle
daher nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Gesetzes.
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