Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Presseinformation Nr. 65/2004

Sperrvermerk bis 24.02.2004, 17.00 Uhr

Verwaltung:

Bürgerbegehren ist unzulässig

"Die Unzulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens wird nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festgestellt." So lautet der Beschlussvorschlag in der Vorlage der Verwaltung zum Erhalt der Zweihäusigkeit der Klinikum Salzgitter GmbH, die heute, Dienstag, dem Verwaltungsausschuss der Stadt vorgelegt wurde. Zwar seien formale Voraussetzungen für ein mögliches Bürgerbegehren durch den Initiativkreis erfüllt worden, so Oberbürgermeister Helmut Knebel in einem Pressegespräch, die Begründung über den Kostendeckungsvorschlag müsse jedoch inhaltlich zurückgewiesen werden, da die getroffenen Aussagen zur Insolvenz durch diverse Gutachten widerlegt seien. Eine Entscheidung über die Vorlage wurde im Verwaltungsausschuss noch nicht getroffen.

Nach Auffassung der Verwaltung seien einige Aussagen in der Begründung des Bürgerbegehrens irreführend. So werde die Notarztversorgung durch die Berufsfeuerwehr gesichert und auch durch den Ratsbeschluss über die Einhäusigkeit am Standort Lebenstedt zu keinem Zeitpunkt zur Disposition gestellt. Schließlich sei ebenso die Behauptung der Unterversorgung durch eine nicht sachgerechte Darstellung der Relation der Bettenanzahl und Einzugsgebiet unzutreffend, zumal weitere Kliniken zur Verfügung stehen und die Versorgung der Patienten am Standort Lebenstedt sichergestellt werde.

Ein Bürgerbegehren müsse nach der NGO einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten oder Einnahmeausfälle enthalten. Dieser Vorschlag sei zwar vorhanden, entspreche aber weder den formellen noch materiellen Voraussetzungen des Gesetzes. Der dem Begehren beigefügte Kostendeckungsvorschlag erfülle das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel allein deshalb nicht, weil keinerlei Zahlen genannt seien. Die Aussage, dass der Eigenmittelanteil bei Einhäusigkeit geringer sei als bei Zweihäusigkeit, sei unzutreffend.

Die Verwaltung betont in ihrer Vorlage noch einmal, dass der Beschluss des Rates zur Einhäusigkeit eine zwingende Voraussetzung zum Erhalt notwendiger Investitionsmittel durch die Aufnahme in den Niedersächsischen Krankenhausinvestitionsplan sei. Die aufgestellte Behauptung, auch bei Zweihäusigkeit bestehe ein Anspruch auf Fördermittel, sei nicht belegt, erwecke aber bei dem über das Bürgerbegehren abstimmenden Bürgern den Eindruck, es lägen konkrete Zusagen des Sozialministeriums vor.

Die gesamten erforderlichen Investitionskosten von 2004 bis 2007, erläutert der Oberbürgermeister, seien bei zweihäusiger Weiterführung entgegen der Aussage im Kostendeckungsvorschlag mit über 40,3 Millionen € sehr wohl höher als der von der Stadt zu leistende Eigenanteil bei Einhäusigkeit von voraussichtlich 12,46 Millionen € . Bei den Betriebskosten hätten alle Gutachter deutliche Einspareffekte an einem Standort von jährlich 2,3 bis 2,8 Millionen € ermittelt. Die in der Vergangenheit erfolgten Investitionen im Klinikum Salzgitter-Bad seien notwendig gewesen, um den Betrieb überhaupt bis 2007/2008 aufrechterhalten zu können.

Die Verwaltung abschliessend: "Es muss festgestellt werden, dass der dem Bürgerbegehren beigefügte Kostendeckungsvorschlag zum einen nicht nur wegen des Fehlens jeglicher wertmäßiger Ausgaben, sondern auch wegen inhaltlich falscher Aussagen zu den Kosten nicht den Anforderungen der NGO entspricht." Er erfülle daher nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Gesetzes.

 

 

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