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Salzgitter-Zeitung - 25.02.2004 - Kerstin Loehr
Stadt: "Bürgerbegehren ist unzulässig"
Vorlage der Verwaltung wurde gestern im
Verwaltungsausschuss auf SPD-Antrag vertagt

SALZGITTER. Das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Krankenhauses in
Salzgitter-Bad ist nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung unzulässig – zu
diesem Schluss ist die Verwaltung der Stadt gekommen. Der Beschlussvorschlag
wurde gestern dem Verwaltungsausschuss (VA) vorgelegt, die Mehrheitsfraktion,
die SPD, hat jedoch noch Beratungsbedarf – die Entscheidung wurde auf die
nächste VA-Sitzung in 14 Tagen verschoben.
"Die formalen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren sind erfüllt, es hapert am
Kostendeckungsvorschlag", sagt Oberbürgermeister Helmut Knebel bei einem
Pressegespräch. 8500 Unterschriften waren nötig – 15 406 gültige hat der
Arbeitskreis Bürgerbegehren übergeben. Knebel: "Es gab ein paar Dopplungen, ein
paar nicht Berechtigte, ansonsten waren die Listen sauber geführt." In der
Begründung des Begehrens jedoch seien, so Knebel, einige Aussagen irreführend:
Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die geographische Besonderheit Salzgitters
erfordert die Aufrechterhaltung der zwei Notarztstandorte, deren Organisation
und kostengünstige Unterhaltung nur, wie bisher, durch Einbettung in eine
zentrale Klinikleitung sichergestellt werden."
Knebel: "Die Notarztversorgung wird durch die Berufsfeuerwehr gesichert – auch
bei Einhäusigkeit."
Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die im Falle einer Schließung verbleibenden
160 Betten für das Einzugsgebiet von rund 60 000 Einwohnern – entsprechend dann
nur 27 statt erforderlicher 49 Betten je 10 000 Einwohner – können eine
ausreichende Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten."
Dr. Horst Baier, Leiter des Fachbereichs Zentrale Steuerung: "Bei dem
Einzugsgebiet von 60 000 Einwohnern im Süden sind viele aus den Landkreisen
Wolfenbüttel und Goslar eingerechnet. 80 Prozent der Patienten im Klinikum sind
jedoch Salzgitteraner. Wir wären froh, wenn das Einzugsgebiet so groß wäre." Es
sei vielmehr so, dass das hiesige Krankenhaus Salzgitteraner an umliegende
Häuser verliere.
Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Auch bei Erhaltung beider Standorte besteht
Anspruch auf Fördermittel des Landes."
Knebel: "Die Behauptung hat bei den Bürgern den Eindruck erweckt, es lägen
konkrete Zusagen des Sozialministeriums vor." Das Gegenteil sei der Fall: "Der
Ratsbeschluss zur Einhäusigkeit war zwingende Vorausetzung für die
Sonderzahlungen aus dem Niedersächsischen Krankenhaus-Investitionsplan."
Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die Kosten für die Neustrukturierung beider
Standorte zusammen sind nicht höher als der bei der Umsetzung des
Ratsbeschlusses von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den begehrten
Landesfördermitteln. Insbesondere erhebliche Neubaukosten wären entbehrlich."
Baier erläutert im Detail: "Bei der von uns angestrebten Einhäusigkeit kommen
auf Salzgitter-Bad noch 3 Millionen Investitionskosten zu, darunter auch
eventuelle Stilllegungskosten, auf Lebenstedt 43 Millionen Euro. Mit dem
Landeszuschuss von insgesamt rund 34 Millionen Euro liegt der Eigenanteil der
Stadt bei rund 12 Millionen Euro."
Bei Zweihäusigkeit dagegen habe die Verwaltung rund 13 Millionen für Bad und
rund 31 für die Erweiterung in Lebenstedt errechnet. Allein um den
Operationssaal in Leben-stedt wieder "reif" für eine Zulassung für die
Berufsgenossenschaften zu machen, seien Investitionen von 14,5 Millionen nötig –
und für das Kinderhaus 8,5 Millionen Euro, bilanziert Baier.
Unabhängig von der Prüfung der Stadtverwaltung und ohne deren Wissen hatte
CDU-Landtagsabgeordneter Hermann Eppers parallel den Gesetzgebungs- und
Beratungsdienst des niedersächsischen Landtags eingeschaltet. Eppers: "Auch die
Rechtsexperten dort sind zu dem Ergebnis gekommen: Das Bürgerbegehren ist
unzulässig."
KOMMENTAR
Die unendliche Geschichte
von Kerstin Loehr
Mehr als 17 000 Salzgitteraner - so viele haben das Bürgerbegehren gegen die
Schließung des Klinik-Standortes in Salzgitter-Bad im Dezember 2003
unterschrieben - haben ohnehin einen Rochus auf die Verwaltung. Mit unbequemen
Entscheidungen macht man sich selten Freunde.
Doch dass gestern auf Antrag der SPD-Fraktion eine endgültige Entscheidung ,über
das Bürgerbegehren erneut verschleppt wurde, wird nun auch manch einen, der das
Geschehen
bislang leidenschaftslos betrachtet hat, aufstöhnen lassen - über die Lethargie
der Kommunalpolitik. Denn in einer Angelegenheit, die beinah unendlich
diskutiert wurde, zieht das Argument "Beratungsbedarf" nicht mehr.
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