Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Salzgitter-Zeitung - 25.02.2004 - Kerstin Loehr

Stadt: "Bürgerbegehren ist unzulässig"

Vorlage der Verwaltung wurde gestern im Verwaltungsausschuss auf SPD-Antrag vertagt

SALZGITTER. Das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Krankenhauses in Salzgitter-Bad ist nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung unzulässig – zu diesem Schluss ist die Verwaltung der Stadt gekommen. Der Beschlussvorschlag wurde gestern dem Verwaltungsausschuss (VA) vorgelegt, die Mehrheitsfraktion, die SPD, hat jedoch noch Beratungsbedarf – die Entscheidung wurde auf die nächste VA-Sitzung in 14 Tagen verschoben.

"Die formalen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren sind erfüllt, es hapert am Kostendeckungsvorschlag", sagt Oberbürgermeister Helmut Knebel bei einem Pressegespräch. 8500 Unterschriften waren nötig – 15 406 gültige hat der Arbeitskreis Bürgerbegehren übergeben. Knebel: "Es gab ein paar Dopplungen, ein paar nicht Berechtigte, ansonsten waren die Listen sauber geführt." In der Begründung des Begehrens jedoch seien, so Knebel, einige Aussagen irreführend:

Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die geographische Besonderheit Salzgitters erfordert die Aufrechterhaltung der zwei Notarztstandorte, deren Organisation und kostengünstige Unterhaltung nur, wie bisher, durch Einbettung in eine zentrale Klinikleitung sichergestellt werden."

Knebel: "Die Notarztversorgung wird durch die Berufsfeuerwehr gesichert – auch bei Einhäusigkeit."

Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die im Falle einer Schließung verbleibenden 160 Betten für das Einzugsgebiet von rund 60 000 Einwohnern – entsprechend dann nur 27 statt erforderlicher 49 Betten je 10 000 Einwohner – können eine ausreichende Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten."

Dr. Horst Baier, Leiter des Fachbereichs Zentrale Steuerung: "Bei dem Einzugsgebiet von 60 000 Einwohnern im Süden sind viele aus den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar eingerechnet. 80 Prozent der Patienten im Klinikum sind jedoch Salzgitteraner. Wir wären froh, wenn das Einzugsgebiet so groß wäre." Es sei vielmehr so, dass das hiesige Krankenhaus Salzgitteraner an umliegende Häuser verliere.

Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Auch bei Erhaltung beider Standorte besteht Anspruch auf Fördermittel des Landes."

Knebel: "Die Behauptung hat bei den Bürgern den Eindruck erweckt, es lägen konkrete Zusagen des Sozialministeriums vor." Das Gegenteil sei der Fall: "Der Ratsbeschluss zur Einhäusigkeit war zwingende Vorausetzung für die Sonderzahlungen aus dem Niedersächsischen Krankenhaus-Investitionsplan."

Der Arbeitskreis Bürgerbegehren: "Die Kosten für die Neustrukturierung beider Standorte zusammen sind nicht höher als der bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses von der Stadt zu leistende Eigenanteil an den begehrten Landesfördermitteln. Insbesondere erhebliche Neubaukosten wären entbehrlich."

Baier erläutert im Detail: "Bei der von uns angestrebten Einhäusigkeit kommen auf Salzgitter-Bad noch 3 Millionen Investitionskosten zu, darunter auch eventuelle Stilllegungskosten, auf Lebenstedt 43 Millionen Euro. Mit dem Landeszuschuss von insgesamt rund 34 Millionen Euro liegt der Eigenanteil der Stadt bei rund 12 Millionen Euro."

Bei Zweihäusigkeit dagegen habe die Verwaltung rund 13 Millionen für Bad und rund 31 für die Erweiterung in Lebenstedt errechnet. Allein um den Operationssaal in Leben-stedt wieder "reif" für eine Zulassung für die Berufsgenossenschaften zu machen, seien Investitionen von 14,5 Millionen nötig – und für das Kinderhaus 8,5 Millionen Euro, bilanziert Baier.

Unabhängig von der Prüfung der Stadtverwaltung und ohne deren Wissen hatte CDU-Landtagsabgeordneter Hermann Eppers parallel den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtags eingeschaltet. Eppers: "Auch die Rechtsexperten dort sind zu dem Ergebnis gekommen: Das Bürgerbegehren ist unzulässig."

 

Die unendliche Geschichte

Mehr als 17 000 Salzgitteraner - so viele haben das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Klinik-Standortes in Salzgitter-Bad im Dezember 2003 unterschrieben - haben ohnehin einen Rochus auf die Verwaltung. Mit unbequemen Entscheidungen macht man sich selten Freunde.

Doch dass gestern auf Antrag der SPD-Fraktion eine endgültige Entscheidung ,über das Bürgerbegehren erneut verschleppt wurde, wird nun auch manch einen, der das Geschehen
bislang leidenschaftslos betrachtet hat, aufstöhnen lassen - über die Lethargie der Kommunalpolitik. Denn in einer Angelegenheit, die beinah unendlich diskutiert wurde, zieht das Argument "Beratungsbedarf" nicht mehr.

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