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zurück zu Verwaltung und Politik Vorlage 3203/14 vom 01.09.2003 für die Ratssitzung am
24.09.2003 Herstellung der Einhäusigkeit
Sachverhalt: Wirtschaftliche Situation der Klinikum Salzgitter GmbH Die Klinikum Salzgitter GmbH weist seit dem ersten Geschäftsjahr 2001 eine Verlustsituation mit steigender Tendenz auf. Die geplante Umstellung des Finanzierungssystems für Krankenhäuser auf Fallpauschalen (sog. DiagnosticRelatedGroups) wird weitere Erlösschmälerungen in nicht unbeträchtlicher Höhe nach sich ziehen. Zur Vermeidung einer absehbaren Aufzehrung der Kapitalrücklagen und damit einer drohenden Überschuldung hat die Geschäftsführung nach Beschluss durch den Aufsichtsrat die Unternehmensberatung PriceWaterhouseCoopers (PwC) mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Die mittlerweile abgeschlossene Phase I hat ergeben, dass in Zukunft eine erheblich geringere Bettenanzahl benötigt wird und eine nachhaltige Sanierung nur über die Herausnahme des Standortes in Salzgitter Bad aus der Akutversorgung und mit einer Konzentration aller Leistungsbereiche in Lebenstedt möglich ist. Der Aufsichtsrat der Klinikum Salzgitter GmbH hat daher in seiner Sitzung am 25.8.2003 gegenüber der Gesellschafterin Stadt Salzgitter folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen: " 1. "Auf der Basis der Ergebnisse der Phase 1 der
Strategieberatung (PwC) in der
2. Der Aufsichtsrat empfiehlt, die Beschlussfassung im September 2003 herbeizuführen." Erläuterungen zum Beschlusspunkt 1 "Einhäusigkeit": Die Zuständigkeit des Rates für den Beschluss über die Herstellung der Einhäusigkeit und damit die wesentliche Einschränkung der Gesellschaft ergibt sich in analoger Anwendung aus § 40 Abs. 1 Nr. 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Der Beschluss des Rates zur Einhäusigkeit ist nach Darstellung der Geschäftsführung zwingende Voraussetzung für die Erörterung künftig abgesenkter Bettenkapazitäten (Auswirkung DRG-Einführung) mit dem zuständigen niedersächsischen Ministerium. Erst aus der Festlegung künftiger Bettenkapazitäten ist ein notwendiges Investitionsvolumen ableitbar, das Eingang in einen zu stellenden Förderantrag finden soll. Der Förderantrag muss bis November beim Land vorliegen. Das Land Niedersachsen beabsichtigt noch in diesem Jahr ein mehrjähriges Krankenhausinvestitionsprogramm zu beschließen. Dessen Verpflichtung zur Förderung niedersächsischer Krankenhäuser ergibt sich aus den entsprechenden Bundes- und Landesvorschriften (Krankenhausfinanzierungsgesetz). Dabei ist jedoch nach dem Wortlaut der Vorschriften nicht der Anspruch eines einzelnen Krankenhauses auf Aufnahme in den Krankenhausplan und damit in das Investitionsprogramm gegeben sondern lediglich vom Grundsatz festgeschrieben. Für den Fall der Aufnahme der Klinikum Salzgitter GmbH in das Investitionsprogramm besteht jedoch neben der Förderung von Investitionen auch die Möglichkeit der Förderung "... zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern". Liegt der Förderantrag der Klinikum, basierend auf der abgesenkten Bettenzahl, dem Ministerium nicht rechtzeitig vor, ist für die Klinikum die Gewährung von Fördermitteln auf unabsehbare Zeit und damit eine Überlebensfähigkeit aus eigener Kraft ausgeschlossen. Auf Nachfrage der Geschäftsführung im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit besteht damit ein direkter Zusammenhang zwischen der Herstellung der Einhäusigkeit (Herausnahme des Standortes Salzgitter-Bad aus der Akutversorgung) und einer möglichen Aufnahme ins Förderprogramm des Landes. Eine konkrete Zusage einer Förderung als Folge eines Beschlusses zur Einhäusigkeit wird durch das Land jedoch nicht garantiert. Aus diesem Grund enthält der Beschlusspunkt "Einhäusigkeit" die Einschränkung, dass der Beschluss nur dann vollzogen wird, wenn auch ausreichende Fördermittel durch das Land bereitgestellt werden. Ohne Fördermittel kann die Herstellung der Einhäusigkeit weder vom Gesellschafter noch von der Klinikum Salzgitter GmbH finanziert werden. Die Fördermittel müssen von der Höhe so bemessen sein, dass die Belastung der Klinikum aus den aufzubringenden Eigenmitteln nicht zu einer dauerhaften Verlustsituation führt. In diesem Fall müssen weitere Alternativen bis hin zur Suche eines strategischen Partners geprüft werden. Die Geschäftsführung ist aber aufgefordert, zügig alle notwendigen Schritte zur Sanierung und zur Vorbereitung der Einhäusigkeit durchzuführen. Durch die notwendigen Umbaumaßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass der Standort Salzgitter-Bad vor dem 31.12.2007 aus der Akutversorgung genommen wird. Nach Aussage der Geschäftsführung ist ein möglicherweise notwendiger Personalabbau durch natürliche Fluktuation umsetzbar. Der Beschluss zur Einhäusigkeit durch den Rat in der Septembersitzung ist eine zwingende Voraussetzung zur Aufnahme der Verhandlungen mit dem Land und zur rechtzeitigen Erarbeitung eines Förderantrages. Nach Beschluss des Rates über die Einhäusigkeit, die bereits nach den Untersuchungsergebnissen aus der Phase 1 der PwC-Untersuchung für eine erfolgreiche Sanierung unabdingbar ist, muss in einer Phase 2 durch die Klinikum ein detaillierter Sanierungsplan erstellt werden. Danach ist vom Gesellschafter zu entscheiden, ob eine Sanierung aus eigener Kraft möglich ist oder ob ein strategischer Partner gesucht werden muss. Die Verwaltung wird dem Rat hierüber berichten und die notwendigen Beschlüsse herbeiführen. Erläuterungen zu Beschlusspunkten 2 und 3: Vor der konkreten Umsetzung der Einhäusigkeit ist durch die Klinikum Salzgitter GmbH ein medizinisches Versorgungskonzept für das südliche Stadtgebiet unter Einbeziehung dritter Krankenhausträger und die Nachnutzung der Immobilie zu prüfen sowie zu beiden Punkten ein Konzept zu erarbeiten. Alternativ ist ebenfalls der Verkauf der Immobilie in die Konzeption einzubeziehen und zu prüfen. Dabei sind die unter Beschlusspunkt 4 definierten Ziele zu beachten. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Zukunftssicherung der Klinikum wird die Geschäftsführung beauftragt, mögliche Spezialisierungsfelder oder die Neugründung von Disziplinen zu prüfen, wie z.B.
Erläuterungen zum Beschlusspunkt 4: Die Erarbeitung von Detailmaßnahmen in Phase 2 und die künftige strategische Ausrichtung der Klinikum soll sich an den definierten Zielen orientieren. Dabei sollen auch die Beschlusspunkte 2 und 3 mit einbezogen werden. Finanzielle Auswirkungen: Der Gutachter PwC hat als Ergebnis der Phase 1 eine strukturelle Ergebnisverbesserung von ca. 6 Mio. € für möglich gehalten und bei Beibehaltung der Zweihäusigkeit ein Sanierungspotential von lediglich 3,8 Mio.€ gesehen. Gesicherte Aussagen über die künftige Entwicklung der Ergebnissituation der Klinikum sind erst nach Erarbeitung eines detaillierten Maßnahmenplanes und nach Kenntnis der Höhe der Fördermittel und in diesem Zusammenhang auch der Bedarf an Eigenmitteln möglich. Eine Haushaltsbelastung für das Jahr 2004 ist wegen der noch vorhandenen Kapitalrücklagen nach heutigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. |