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zurück zu Verwaltung und Politik Ratsentscheidung zur Vorlage 3203/14 vom 01.09.2003 Herstellung der Einhäusigkeit Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 24.09.2003 folgenden Beschluß mit Stimmenmehrheit gefaßt: 1. "Die Einhäusigkeit der Klinikum GmbH durch Herausnahme des Standortes Salzgitter-Bad aus der Akutversorgung wird unter der Voraussetzung beschlossen, dass die notwendigen Investitionsmittel zur Umstrukturierung vom Land Niedersachsen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Über den zu leistenden Eigenanteil der Klinikum Salzgitter GmbH und damit des Krankenhausträgers ist zu einem späteren Zeitpunkt, dass heißt nach Vorlage des Sanierungsplanes und nach Zusage der notwendigen Fördermittelhöhe, zu entscheiden. 2. Für den Standort Salzgitter-Bad ist rechtzeitig eine Nutzungskonzeption zu erarbeiten, der Schwerpunkt der Prüfung ist dabei auf den Gesundheitsbereich zu legen. Ebenfalls einzubeziehen in die Prüfung ist eine mögliche Veräußerung der Immobilie. 3. Die Klinikum Salzgitter GmbH wird beauftragt, folgende Themen intensiv zu bearbeiten und der Gesellschafterin zu berichten:
4. Mit der Umstrukturierung sind folgende Ziele sicherzustellen:
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