Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Ratsentscheidung zur Vorlage 3203/14 vom 01.09.2003
 

Herstellung der Einhäusigkeit

 
durch Schließung des Krankenhauses in Salzgitter-Bad

1. "Die Einhäusigkeit der Klinikum GmbH durch Herausnahme des Standortes Salzgitter-Bad aus der Akutversorgung wird unter der Voraussetzung beschlossen, dass die notwendigen Investitionsmittel zur Umstrukturierung vom Land Niedersachsen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Über den zu leistenden Eigenanteil der Klinikum Salzgitter GmbH und damit des Krankenhausträgers ist zu einem späteren Zeitpunkt, dass heißt nach Vorlage des Sanierungsplanes und nach Zusage der notwendigen Fördermittelhöhe, zu entscheiden.

2. Für den Standort Salzgitter-Bad ist rechtzeitig eine Nutzungskonzeption zu erarbeiten, der Schwerpunkt der Prüfung ist dabei auf den Gesundheitsbereich zu legen. Ebenfalls einzubeziehen in die Prüfung ist eine mögliche Veräußerung der Immobilie.

3. Die Klinikum Salzgitter GmbH wird beauftragt, folgende Themen intensiv zu bearbeiten und der Gesellschafterin zu berichten:

  1. Neben der Prüfung der Kooperation mit anderen Krankenhausträgern sind konkrete Verhandlungen über eine Kooperation mit dem Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul in Hildesheim des St. Elisabeth Krankenhaus aufzunehmen.
  2. Möglichkeiten zur Spezialisierung und Neugründung von Disziplinen.

4. Mit der Umstrukturierung sind folgende Ziele sicherzustellen:

  1. die langfristige Sicherung der Krankenhausversorgung in Salzgitter mit qualitativ hochwertigen medizinischen Leistungen bei gleichzeitig sehr guter Patientenversorgung
  2. Die Notarztversorgung im südlichen Stadtgebiet ist sicherzustellen, dabei sind konkrete Verhandlungen mit dem Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul in Hildesheim des St. Elisabeth Krankenhauses aufzunehmen.
  3. der Erhalt einer großen Anzahl der bisher vorhandenen Arbeitsplätze
  4. die nachhaltige Sanierung der Klinikum Salzgitter GmbH zur Vermeidung von finanziellen Belastungen des Gesellschafters und Krankenhausträgers Stadt Salzgitter."

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