Nein zur Schließung, Ja zum Klinikum SZ-Bad

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Im Bericht der Salzgitter-Zeitung vom 17.04.2004 über den Besuch der Sozialministerin Ursula von der Leyen in Salzgitter wird informiert, daß sie das Konzept des Arbeitskreises zur Sanierung und künftigen Klinikumbetreibung nicht kenne. Dieses entspricht nicht den Tatsachen wie der nachfolgende Brief eindeutig zeigt:

Dr. Ursula von der Leyen
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Frau
Renate Weilershoff
Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus
Hasenspringweg 65 a
38259 Salzgitter

Hannover, 8. März 2004

Sehr geehrte Frau Wellershoff,

für Ihr Schreiben vom 11.02.2004, mit dem Sie mir eine Ausfertigung des vom Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus erstellten Konzeptes zur Krankenhaussanierung übersandt haben, danke ich Ihnen.

Es wird Ihnen bekannt sein, dass sich die Krankenhauslandschaft derzeit in einem tief greifenden Umbruch befindet. Die Einführung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich wird zu wesentlichen Veränderungen der Angebotsstrukturen der Krankenhäuser führen. Prozessqualität und Wirtschaftlichkeit werden die herausragenden Parameter für die Zukunft sein.

Den sich durch das Fallpauschalengesetz ergebenden Auswirkungen auf die Angebotsstruktur wie Leistungskonzentrationen durch die gesetzlich vorgegebene Mindestmengenregelung sowie auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeitregelung des ärztlichen Personals müssen sich die Krankenhausträger stellen und entsprechende Konsequenzen ergreifen. Es wird erwartet, dass die Kapazitäten der Pflegebereiche in den Krankenhäusern um ca. 15 % zu reduzieren sein werden. Aus diesem Grund war die Stadt Salzgitter als alleinige Gesellschafterin der Klinikum Salzgitter GmbH gefordert das Leistungsangebot der stationären Krankenversorgung für ihr Gebiet neu zu strukturieren. Der Rat der Stadt Salzgitter hat daraufhin den Beschluss gefasst, die Betriebsstelle des Klinikums Salzgitter in Salzgitter-Bad aufzugeben und eine Einhäusigkeit am Standort Salzgitter-Lebenstedt herzustellen.

Ziel ist es, auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche, leistungsstarke und qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat mein Haus ein Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in Niedersachen erarbeitet, das im Internetportal des Ministeriums unter http//:www.ms. niedersachsen.de zugänglich ist. Danach sollen die aufgrund der Haushaltslage des Landes nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich nur für effiziente und zukunftssichere Strukturen eingesetzt werden. Hierzu gehört auch die Zusammenlegung von räumlich voneinander getrennten wesentlichen Betriebstellen eines Krankenhauses, wie Sie in Salzgitter vorgesehen ist. Zudem ist die Maßnahme in der "Blauen Liste" des Konzeptes enthalten, wodurch dokumentiert ist, dass der Planungsausschuss nach § 9 Nds. KHG sein Einvernehmen zur Aufnahme der baufachlichen Prüfung erteilt hat.

Der Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus ist nach § 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht Beteiligter des das Klinikum Salzgitter betreffenden Antragsverfahrens nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Infolgedessen müssen Gespräche mit dem Arbeitskreis sich nur auf allgemeine Informationen beschränken. Konkrete auf das Antragsverfahren bezogene Auskünfte und Aussagen dürften Ihnen gegenüber nicht gemacht werden. Das vom Arbeitskreis vorgelegte Konzept sieht jedoch Maßnahmen vor, die das Klinikum Salgitter und das St. Elisabeth-Krankenhaus direkt betreffen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich von einem Gespräch mit dem Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus, das dieses Konzept zum Inhalt haben sollte, absehe.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula von der Leyen