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Im Bericht der Salzgitter-Zeitung vom
17.04.2004 über den Besuch der Sozialministerin Ursula von der Leyen in
Salzgitter wird informiert, daß sie das Konzept des Arbeitskreises zur Sanierung
und künftigen Klinikumbetreibung nicht kenne. Dieses entspricht
nicht den Tatsachen wie der nachfolgende Brief eindeutig zeigt:
Dr. Ursula von der Leyen
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Frau
Renate Weilershoff
Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus
Hasenspringweg 65 a
38259 Salzgitter
Hannover, 8. März 2004
Sehr geehrte Frau Wellershoff,
für Ihr Schreiben vom 11.02.2004, mit dem Sie mir eine Ausfertigung des vom
Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus erstellten Konzeptes zur
Krankenhaussanierung übersandt haben, danke ich Ihnen.
Es wird Ihnen bekannt sein, dass sich die Krankenhauslandschaft derzeit in einem
tief greifenden Umbruch befindet. Die Einführung des diagnosebezogenen
Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich wird zu wesentlichen Veränderungen
der Angebotsstrukturen der Krankenhäuser führen. Prozessqualität und
Wirtschaftlichkeit werden die herausragenden Parameter für die Zukunft sein.
Den sich durch das Fallpauschalengesetz ergebenden Auswirkungen auf die
Angebotsstruktur wie Leistungskonzentrationen durch die gesetzlich vorgegebene
Mindestmengenregelung sowie auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur
Arbeitszeitregelung des ärztlichen Personals müssen sich die Krankenhausträger
stellen und entsprechende Konsequenzen ergreifen. Es wird erwartet, dass die
Kapazitäten der Pflegebereiche in den Krankenhäusern um ca. 15 % zu reduzieren
sein werden. Aus diesem Grund war die Stadt Salzgitter als alleinige
Gesellschafterin der Klinikum Salzgitter GmbH gefordert das Leistungsangebot der
stationären Krankenversorgung für ihr Gebiet neu zu strukturieren. Der Rat der
Stadt Salzgitter hat daraufhin den Beschluss gefasst, die Betriebsstelle des
Klinikums Salzgitter in Salzgitter-Bad aufzugeben und eine Einhäusigkeit am
Standort Salzgitter-Lebenstedt herzustellen.
Ziel ist es, auch in Zukunft eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche,
leistungsstarke und qualitätsgesicherte Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat mein Haus ein Konzept für die künftige
Krankenhausstruktur in Niedersachen erarbeitet, das im Internetportal des
Ministeriums unter http//:www.ms. niedersachsen.de zugänglich ist. Danach sollen
die aufgrund der Haushaltslage des Landes nur begrenzt zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel grundsätzlich nur für effiziente und zukunftssichere Strukturen
eingesetzt werden. Hierzu gehört auch die Zusammenlegung von räumlich
voneinander getrennten wesentlichen Betriebstellen eines Krankenhauses, wie Sie
in Salzgitter vorgesehen ist. Zudem ist die Maßnahme in der "Blauen Liste" des
Konzeptes enthalten, wodurch dokumentiert ist, dass der Planungsausschuss nach §
9 Nds. KHG sein Einvernehmen zur Aufnahme der baufachlichen Prüfung erteilt hat.
Der Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus ist nach § 13
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht Beteiligter des das Klinikum
Salzgitter betreffenden Antragsverfahrens nach § 9 Abs. 1
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Infolgedessen müssen Gespräche mit dem
Arbeitskreis sich nur auf allgemeine Informationen beschränken. Konkrete auf das
Antragsverfahren bezogene Auskünfte und Aussagen dürften Ihnen gegenüber nicht
gemacht werden. Das vom Arbeitskreis vorgelegte Konzept sieht jedoch Maßnahmen
vor, die das Klinikum Salgitter und das St. Elisabeth-Krankenhaus direkt
betreffen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich von einem Gespräch mit
dem Arbeitskreis Bürgerbegehren Krankenhaus, das dieses Konzept zum Inhalt haben
sollte, absehe.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula von der Leyen
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